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Kritik an Bundesratsentscheid: Kaum Unterstützung für die Kleinwasserkraft2 min read

12. Jänner 2018, Lesedauer: 2 min

Kritik an Bundesratsentscheid: Kaum Unterstützung für die Kleinwasserkraft2 min read

Lesedauer: 2 Minuten

Der Bundesrat hat mit dem Entscheid zu den neuen Verordnungen der Energiestrategie 2050 auch Details zu den zukünftigen Rahmenbedingungen der Kleinwasserkraft veröffentlicht.

Swiss Small Hydro stellt zwar fest, dass einige der im Rahmen der Vernehmlassung beanstandeten Punkte Berücksichtigung fanden. Bei den wesentlichen Bestimmungen – wie beispielsweise der Ausnahmeregelung bei der Leistungsuntergrenze der Kleinwasserkraft – zeigt sich der Bundesrat jedoch mutlos und nimmt den vom Parlament erhaltenen Handlungsspielraum nicht wahr.

Mit dem nationalen Interesse für Kleinwasserkraftwerke ab einer Jahresproduktion von mindestens 20 GWh wird der Nutzen solcher Anlagen mit dem Schutz der entsprechenden Regionen gleichgestellt. Dies ist natürlich nicht als Freipass für Anlagen in geschützten Regionen zu verstehen, sondern ermöglicht lediglich eine Interessenabwägung auf Augenhöhe. Zu wenig Berücksichtigung bei der Formulierung des nationalen Interesses fand hingegen der zunehmende Bedarf an Tages-Energiespeichern, die die Wasserkraft bereitstellen könnte. Die massive Kürzung der Einspeisetarife wurde zwar etwas entschärft, doch sind diese noch immer gegenüber den heutigen Tarifen deutlich tiefer. Verbesserungen konnten im Bereich der Direktvermarktung, bei der Einspeisung von Strom unabhängiger Produzenten und bei den Übergangsbestimmungen vom aktuellen zum zukünftigen System festgestellt werden.

AUSNAHME-OPTIONEN VERNACHLÄSSIGT
Völlig vernachlässigt hat der Bundesrat die Möglichkeit, Ausnahmen bei der Förderuntergrenze festzulegen. So war in der Vernehmlassung beispielsweise noch vorgesehen, dass Ausnahmen für Kraftwerke im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmassnahmen und Gewässerrenaturierungen möglich sein sollten, sofern die ökologische Gesamtsituation dadurch verbessert werden könnte. Diese Möglichkeit ist nun gänzlich entfallen. Für Kleinwasserkraftwerke mit einer Leistung von weniger als 1 MW sieht damit die Zukunft sehr düster aus. Da insbesondere auch die Anforderungen für Investitionsbeiträge an Erneuerungen und Erweiterungen sehr hoch sind, werden diese kaum Wirkung entfalten können. Der weitere Ausbau der Kleinwasserkraft wird damit gestoppt und auch der Erhalt der aktuellen Produktion (aktuell ca. 1.200 GWh) wird mittelfristig mehr als schwierig sein.
Swiss Small Hydro ist überzeugt, dass somit die Kleinwasserkraft den in der Energiestrategie 2050 geforderten Zubau von 1.600 GWh Jahresproduktion mit dem totalrevidierten Energiegesetz bei weiten nicht erreichen kann. Der Verband rechnet im Gegenteil sogar mit einem mittelfristigen Produktionsrückgang im Bereich von 500 bis 1.000 GWh gegenüber heute. Swiss Small Hydro ist enttäuscht, dass die Kleinwasserkraft – nach der Großwasserkraft und der Kernkraft die drittwichtigste Technologie zur Elektrizitätsproduktion – im neuen Energiegesetz keinen besseren Platz gefunden hat.

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