Risikomanagement und Versicherungsschutz in der Wasserkraft

16. Januar 2026, Lesedauer: 5 min

„Aus Schaden wird man klug“, so heißt ein altes Sprichwort – wobei wir lieber der Maxime folgen, dass im Ernstfall ein ausführlich vereinbarter und gut gestalteter Versicherungsvertrag die bessere Lösung ist, um mit dem Versicherer eine bestmögliche Entschädigungsleistung erreichen zu können. Nur was im Vertrag vereinbart gilt, zählt im Schadensfall.

Franz Bichler
Der Beitrag stammt von Franz Bichler, geschäftsführender Gesellschafter der Südass GmbH Assekuranzmakler aus Rosenheim, Versicherungsfachwirt für Feuer und technische Versicherungen.
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Versicherungsschutz für Wasserkraftwerke: Individuelle Risikoabsicherung statt Standardpolizze

Um ein Wasserkraftwerk zu versichern, benötigt es einen umfassenden und meist individuellen Versicherungsschutz, der über die reine Sachversicherung hinausgeht und die spezifischen Risiken wie Betriebsunterbrechung, Umweltschäden, Elementargefahren (Überschwemmungen, Sturm), Maschinenschäden und die Betriebshaftpflicht abdeckt. Es ist ratsam, sich an einen darauf spezialisierten Versicherungsmakler zu wenden, der einschlägige Erfahrung mit Wasserkraftanlagen hat und nach einer individuellen Risikoanalyse einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz konzipiert. Standardisierte Versicherungsprodukte der Versicherer erfüllen zumeist keinen ausreichenden Schutz. Nur noch wenige Versicherer beschäftigen sich mit der Bereitstellung von Versicherungslösungen für Wasserkraftwerke. Dies hat unmittelbaren Zusammenhang mit dem Klimawandel und den immer häufiger auftretenden Schadensereignissen von „Superzellen“ durch Starkregen, Überschwemmungen, Sturm, Hagel und Blitzschlagereignissen.
Wir berichten in diesem Beispiel von einem Schaden der durch einen Bedienungsfehler eines Mitarbeiters an einem Wasserkraftwerk eingetreten ist. Ein Schadensfall, der durch die Maschinen- und Betriebsunterbrechungs-Versicherung des Kraftwerkbetreibers versichert war.

Praxisbeispiel: Versicherter Schaden durch Bedienungsfehler im Wasserkraftwerk

Am 25.03.2024 kam es zu einem Wassereintritt in einem Krafthaus. In der Turbine musste ein Holzteil entfernt werden. Dazu wurde ein Verschlussdeckel abgenommen und nachdem die Arbeiten erledigt waren, wurde dieser wieder angeschraubt. Beim Wiederinbetriebnehmen der Turbine kam es zu starkem Wasseraustritt und das Kraftwerksgebäude wurde bis zur Unterkante der Fenster auf ca. 2 m Höhe vollständig geflutet. Ein Fenster wurde von den Wassermassen hinausgedrückt. Schadensursächlich war entweder der unzureichende Verschluss des Turbinendeckels oder ein Bruch der Halterung des Verschlussdeckels. Dies konnte nicht mehr ermittelt werden.

Totalschaden an elektrotechnischem Equipment der Mittelspannung

Auch die Mittelspannungsschaltanlage stand komplett über Schrankhöhe im Wasser. Bei der Schaltanlage handelt es sich um 7 MS-Zellen mit 2 Sammelschienensystemen, generatorseitig mit der Betriebsspannung 5 kV und dem Betriebsspannungsnetz Versorger 20 kV. Der Trafo 5/20kV befand sich nicht im Turbinensaal. Angebunden ist der Trafo vom Generator her über ein (5 kV) Kabel und retour über Freiluftschienen (20 kV). Zugehörige Steuerungen mit dem UMZ (Überspannungszeitschutz) und den Distanzschutzsteuerungen stehen abseits in einem Extraschrank, welcher ebenfalls unter Wasser stand. Es stelle sich die Frage, ob die Mittelspannungsschaltanlage im Ganzen oder in Teilbereichen saniert werden könnte. Einhergehend mit der Überflutung erfolgte auch eine starke Schmutzanreicherung des Wassers. Sichtbar ist dies mit den Ablagerungen auf den Schaltschränken/Expansionsklappen) und auf Geräten (Leistungsschalter, Isolatoren). Die mineralisierten Partikel sind bis in die Elektrik und Elektronik eingedrungen und schon mit freiem Auge erkennbar. Mittelspanungsschaltanlagen, welche unter Wasser standen, sind als Totalschaden zu deklarieren. Sanierungen sind beinahe auszuschließen, weil elektrische oder elektronische Teile wegen den mineralischen Partikelanhaftungen, auch nach vermeintlichen Austrocknungen, generell nicht mehr zum Einsatz kommen können und Sanierungskosten erfahrungsgemäß ein Vielfaches von Neuanlagen kosten. Ein hohes Restrisiko verbleibt wegen möglichen Folgeschäden beispielhaft durch Störlichtbögen die einen weiteren Totalschaden nach sich ziehen können.

Kraftwerk Spiggebach Wehr Coanda Titelbild 1
Die Südass GmbH empfiehlt Wasserkraftbetreibern aus guten Gründen, Versicherungen für Ihre Ökostromanlagen abzuschließen.
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Hoher Sach- und Ertragsausfallschaden durch lange Wiederbeschaffungszeiten

Das Gebäude musste saniert und getrocknet werden. Die 20 kV-Schaltanlage und die Schaltschränke mussten erneuert werden. Die beiden Turbinen und Generatoren wurden zu einer Fachfirma zur Reparatur verbracht. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 560.000 Euro. Der Ausfallschaden aus der Energieerzeugung betrug 123.000 Euro bei einer Reparaturdauer von 13 Monaten, dies aufgrund der langen Lieferzeit der 20 kV-Schaltanlage. Dieser Schaden, der vermutlich aus einem Bedienungsfehler eines Mitarbeiters entstanden ist, zeigt auf, welche kleine Ursache eine derartige Schadenshöhe ergeben kann.

Zehn-Punkte-Katalog für den Versicherungsschutz von Wasserkraftwerken

  1. Beauftragen Sie einen Experten der ausreichend Erfahrung mit der Gestaltung von Versicherungslösungen für Wasserkraftwerke hat.
  2. Vereinbaren Sie eine Allgefahren-Versicherung.
  3. Nehmen Sie die Erstellung einer Dokumentation des zu versichernden Risikos mit dem Experten vor inkl. einer genauen Definition der zu versichernden Sachen inkl. Außenanlagen.
  4. Vereinbaren Sie für die Versicherungslösung einen Verzicht auf die Einrede einer Unterversicherung für die Sachwerte ggf. eine Höchstentschädigungsgrenze.
  5. Vereinbaren Sie einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
  6. Vereinbaren Sie eine echte Neuwertversicherung „Goldenen Regel“ und keine Zeitwertversicherung und überprüfen Sie die, ob die Versicherungswerte ausreichend hoch bemessen sind um eine Neuanschaffung abzusichern.
  7. Wählen Sie für den Betriebsunterbrechungsschaden eine ausreichend bemessene lange Haftzeit.
  8. Klären Sie, welche Wartungsvorschriften in welchem Umfang erbracht werden müssen, damit im Schadensfall keine Obliegenheitsverletzung durch den Versicherer zu erwarten ist.
  9. Organisieren Sie ausreichenden Versicherungsschutz zur Betriebs- und Umwelthaftpflicht inkl. Stromerzeugung mit Einspeisung ins öffentliche Stromnetz und ggf. auch Erweiterung für Stromnetzbetrieb.
  10. Sorgen Sie für regelmäßige Anpassungen des Versicherungsschutzes (Revision).

Autor: Franz Bichler, geschäftsführender Gesellschafter der Südass GmbH Assekuranzmakler aus Rosenheim, Versicherungsfachwirt für Feuer und technische Versicherungen.

Erschienen in zek HYDRO, Ausgabe 5/2025