Strenge Restwasservorgaben bedeuten massive Produktionseinbußen2 min read
Lesedauer: 2 MinutenFür erhebliches Aufsehen sorgte die Veröffentlichung einer gesamtschweizerischen Studie zu den Auswirkungen der Restwasserbestimmungen auf die eidgenössische Wasserkraftproduktion.
Verfasst wurde die Publikation dazu von Roger Pfammater, dem Geschäftsführer des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes und Nadia Semadeni Wicki, der Leiterin Ressort Gewässerschutzgesetz bei der Axpo Power AG, im Fachmagazin „Wasser Energie Luft“ Heft 4-2018. Im Kern geht aus dieser umfassenden Untersuchung hervor, dass die zu erwartenden Produktionseinbußen durch die Umsetzung der Restwasserbestimmungen deutlich höher ausfallen, als dies in der Energiestrategie 2050 angenommen wurde. Die Autoren sprechen von einem jährlichen Erzeugungsrückgang von rund 2.280 GWh bis zum Jahr 2050 – und dabei handelt es sich noch um das günstigste der darin aufgezeigten Szenarien.
Aufgrund ihrer Zuverlässigkeit und des hohen Ausbaugrades könnte man die Wasserkraft als das Rückgrat der eidgenössischen Elektrizitätswirtschaft bezeichnen. Doch parallel zum nationalen Interesse am Erhalt der Wasserkraft steht auch das nationale Interesse an der Gewährleistung der natürlichen Integrität der Fließgewässer. Und diese beiden Ziele auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, scheint äußerst schwierig zu sein. Eine zentrale Frage dabei lautet: Wie groß fällt die Energieeinbuße aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei Ausleitungskraftwerken aus? Die Autoren der Studie weisen darauf hin, dass in den nächsten Jahrzehnten zahlreiche Konzessionserneuerungen mit weitreichenden Produktionseinbußen bevorstehen. Fraglich ist, ob sich diese Produktionseinbußen durch den Zubau von neuen Produktionskapazitäten kompensieren lassen werden. Derzeit besteht also ein Spannungsfeld, das sich aus einer Verschärfung der Auslegung gemäß ökologischen Anforderungen und einer gleichzeitigen Aufwertung der Wasserkraft, wie sie in der Energiestrategie 2050 festgeschrieben ist, ergibt. Hinzu kommt, dass die Prognosen über das Ausmaß der Energieverluste von Seiten des Bundes, so die Autoren, in den letzten Jahren massiv nach unten korrigiert worden waren.
Augenmass gefordert
Auf Basis einer umfassenden Datenanalyse konnten die Studienautoren die zu erwartenden Stromeinbußen in der Wasserkraft erheben. Die Resultate belegen nachdrücklich, dass eine strenge Auslegung ökologischer Vorgaben nicht mit der Energiestrategie 2050 korrespondiert. Schon das „Mindestszenario“, ausgehend von „Anforderungen-wie-bisher“, bedeutet bis 2050 eine jährliche Produktionsminderung von 2.280 GWh pro Jahr. Diese Zahl entspricht in etwa 6 % der heutigen Wasserkrafterzeugung und doppelt so viel, wie der Wert, von dem man in der Energiestrategie 2050 ausgegangen war. Da das Strategiepapier darüber hinaus auch eine Steigerung der Wasserkraftproduktion vorsieht, wäre bis 2050 ein effektiver Zubau von Neukapazitäten mit 4.850 GWh/a erforderlich – ein unrealistisches Szenario. Das Fazit von Roger Pfammater und Nadia Semadeni Wicki: „Soll das mit der Energiestrategie angestrebte Produktionsziel Wasserkraft nicht massiv verfehlt und somit auch die Strategie an sich in Frage gestellt werden, braucht es eine maßvolle Auslegung der ökologischen Anforderungen im Rahmen der gesetzlichen Mindestrestwassermengen ohne zusätzliche Erhöhung.“ Sie fordern eine stärkere Gewichtung der Wasserkraftnutzung in der Interessensabwägung als bisher.
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