Ökologische Förderung der Wasserkraft2 min read
Lesedauer: < 1 MinuteMöglichst viel Strom bei möglichst geringer Beeinträchtigung der Gewässer: Laut Pro Natura muss dies das Ziel sein bei der Wasserkraftförderung.
Die Förderung von Grosswasserkraft ist für Pro Natura nur mit ökologischen Kriterien denkbar.
Im Rahmen der Beratungen zur Energiestrategie 2050 liess die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrats am 26. August 2014 verlauten, dass zukünftig neben der Kleinwasserkraft auch Grosswasserkraftprojekte mit Fördergeldern unterstützt werden sollen.
Pro Natura bleibt skeptisch
Bei der Grosswasserkraft gibt es tatsächlich unerschlossene Potenziale im Bereich von Werksoptimierungen oder bei Schwallsanierungen. Solche Projekte, die eine merkliche Mehrproduktion erzielen können, wurden aus wirtschaftlichen Gründen aber bislang oft nicht angegangen. “Der neue Ansatz ist im Grunde sinnvoll, um möglichst viel Strom mit möglichst wenig Beeinträchtigungen zu generieren”, so Michael Casanova von Pro Natura. “Solange aber nicht bekannt ist, welche konkreten Projekte gefördert werden sollen und ob sich darunter auch neue Anlagen an ungeeigneten Standorten befinden, bleiben wir sehr skeptisch.” Von zentraler Bedeutung ist nun, dass klare ökologische Kriterien für die Vergabe von Fördergeldern definiert werden.
Kleinwasserkraft aufgeben
Eine Förderung der Großwasserkraft kann von Pro Natura aber nur dann mitgetragen werden, wenn zugleich die ökologisch schädlichere Kleinwasserkraftförderung aufgegeben wird. Diese ist pro kWh wesentlich teurer und für die Energiewende bedeutungslos. Über 90 % des Stroms aus Wasserkraft stammt heute aus Großanlagen, während die weit über 1.000 Kleinwasserkraftwerke gerade mal 9 % dazu beitragen. Der zusätzliche Ausbau der Kleinwasserkraft an bislang ungenutzten Gewässern leistet keinen entscheidenden Beitrag an die Energiewende. Diese Erkenntnis scheint auch in der Politik langsam zu reifen.
“Der Antrag der Kommission, Kleinwasserkraftwerke von weniger als 1.000 kW Leistung an bislang ungenutzten, naturnahen Gewässern in Zukunft von der Förderung auszuschließen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung”, so Casanova. Unbestrittene Anlagen in Trinkwasser- oder Abwasserinfrastrukturen sollen selbstverständlich weiterhin gefördert werden.
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