Kleinwasserkraft Österreich richtet vier Forderungen an die nächste Bundesregierung
Schnellere Verfahren durch die Umsetzung von RED III
Mit der am 20. November 2023 in Kraft getretenen Renewable Energy Directive (RED III) hat die EU eigentlich den emissionsfreien Turbo in Richtung Energiewende gezündet. RED III enthält klare Zeit- und Zielvorgaben in Richtung Erneuerbaren-Ausbau, sieht dafür schnellere Verfahren und Beschleunigungsgebiete vor und schreibt verbindlich ein überragendes öffentliches Interesse an Erneuerbaren vor. Kleinwasserkraft Österreich fordert, dass die nächste Bundesregierung sowie die Bundesländer die RED III-Vorgaben rasch umsetzen.
Ein stabiler Förderrahmen durch Änderungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
- Keine naturschutzrechtlichen Zusatz-Auflagen für bereits als ökologisch verträglich bewilligte Kraftwerke.
- Die Förderung für die Revitalisierung von Kleinwasserkraftwerken muss attraktiver werden.
- Mehr Förderung von Speicher- und Pumpspeicherkraftwerken und Förderung für den Umbau bestehender Anlagen zur besseren Systemintegration.
Mehr wissenschaftliche Standards und weniger Behördenspielraum bei Leitfäden und der Interpretation von Verordnungen
- Leitfäden für den Bau von Fischaufstiegshilfen und deren Monitoring bieten derzeit eine sehr „breite Interpretations-Spielwiese“ für Beamte und Behörden. Teilweise müssen Betreiber oder Betreiberinnen von Kleinwasser-Kraftwerken Aufstiegshilfen für Fische in einer Größe dimensionieren, die es im Gewässer gar nicht gibt und absehbar auch nicht geben wird.
- Verursacherprinzip bei der Gewässerqualität: Derzeit wird die Verantwortung für die Gewässerqualität der Kleinwasserkraft aufgebürdet – der Einfluss anderer Stakeholder (z.B. Fischerei, Landwirtschaft) wird im Wesentlichen völlig ausgeblendet.
- Wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse und Neuentwicklungen sollen in standardisierten Verfahren rasch umgesetzt werden – ohne lange und zeitraubende Verfahren.
Das Landschaftsbild und teure Doppelprüfungen im Naturschutz dürfen nicht länger Verhinderer sein - Durch das Naturschutzgesetz sollen nur jene Punkte geprüft werden, die nicht ohnehin nach dem Wasserrecht geregelt sind. Doppelprüfungen kosten viel Zeit und Geld.
- Ein Kleinwasserkraftwerk, das sämtliche Auflagen erfüllt und alle Genehmigungsverfahren positiv hinter sich gebracht hat, kann alleine mit dem Verweis auf das Landschaftsbild verhindert werden. Das geht so weit, dass ein Kraftwerksprojekt abgelehnt werden kann, wenn dadurch der „sprudelnde Weißwasser-Anteil“ geringfügig reduziert wird.
- Schnellere Verfahren durch
- die Umsetzung von RED III
- Mit der am 20. November 2023 in Kraft getretenen Renewable Energy Directive (RED III) hat die EU eigentlich den emissionsfreien Turbo in Richtung Energiewende gezündet. RED III enthält klare Zeit- und Zielvorgaben in Richtung Erneuerbaren-Ausbau, sieht dafür schnellere Verfahren und Beschleunigungsgebiete vor und schreibt verbindlich ein überragendes öffentliches Interesse an Erneuerbaren vor. Kleinwasserkraft Österreich fordert, dass die nächste Bundesregierung so-wie die Bundesländer die RED III-Vorgaben rasch umsetzen.
- Ein stabiler Förderrahmen durch Änderungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
- Keine naturschutzrechtlichen Zusatz-Auflagen für bereits als ökologisch verträglich bewilligte Kraftwerke.
- Die Förderung für die Revitalisierung von Kleinwasserkraftwerken muss attraktiver werden.
- Mehr Förderung von Speicher- und Pumpspeicherkraftwerken und Förderung für den Umbau bestehender Anlagen zur besseren Systemintegration.
- Mehr wissenschaftliche Standards und weniger Behördenspielraum bei Leitfäden und der Interpretation von Verordnungen
- Leitfäden für den Bau von Fischaufstiegshilfen und deren Monitoring bieten derzeit eine sehr „breite Interpretations-Spielwiese“ für Beamte und Behörden. Teilweise müssen Betreiber oder Betreiberinnen von Kleinwasser-Kraftwerken Aufstiegshilfen für Fische in einer Größe dimensionieren, die es im Gewässer gar nicht gibt und absehbar auch nicht geben wird.
- Verursacherprinzip bei der Gewässerqualität: Derzeit wird die Verantwortung für die Gewässerqualität der Kleinwasserkraft aufgebürdet – der Einfluss anderer Stakeholder (z.B. Fischerei, Landwirtschaft) wird im Wesentlichen völlig ausgeblendet.
- Wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse und Neuentwicklungen sollen in standardisierten Verfahren rasch umgesetzt werden – ohne lange und zeitraubende Verfahren.
Das Landschaftsbild und teure Doppelprüfungen im Naturschutz dürfen nicht länger Verhinderer sein - Durch das Naturschutzgesetz sollen nur jene Punkte geprüft werden, die nicht ohnehin nach dem Wasserrecht geregelt sind. Doppelprüfungen kosten viel Zeit und Geld.
- Ein Kleinwasserkraftwerk, das sämtliche Auflagen erfüllt und alle Genehmigungsverfahren positiv hinter sich gebracht hat, kann alleine mit dem Verweis auf das Landschaftsbild verhindert werden. Das geht so weit, dass ein Kraftwerksprojekt abgelehnt werden kann, wenn dadurch der „sprudelnde Weißwasser-Anteil“ geringfügig reduziert wird.
Weitere Infos auf www.kleinwasserkraft.at
Erschienen in zek HYDRO, Ausgabe 1/2025