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Vermarktung von Kleinwasserkraftstrom mit tücken und Fallstricken5 min read

6. April 2020, Lesedauer: 4 min

Vermarktung von Kleinwasserkraftstrom mit tücken und Fallstricken5 min read

Lesedauer: 4 Minuten

Nach den schwierigen Monaten mit teilweise extrem tiefen Preisen am Strommarkt haben viele Kleinwasserkraftbetreiber begonnen sich umzusehen und Fragen zu stellen:

Wie lässt sich mehr aus meinem Ökostrom lukrieren? Welche Möglichkeiten habe ich heute am Markt? Mittlerweile gibt es eine Reihe von Anbietern, die sich die Vermarktung des Kleinwasserkraftstroms zur Aufgabe gemacht haben und die auch die Teilnahme am Regelenergiemarkt ermöglichen. Auch Optionen wie etwa „Bitcoin-Schürfen“ könnte mehr als einen Blick wert sein. Ein spezielles Thema in Österreich ist derzeit aber die Überschusseinspeisung: Hier gilt besondere Vorsicht, speziell wenn über eine Direktleitung Strom für eine Anlage bezogen wird, die sich auf Netzebene 5 befindet.

Circa 10 Prozent des heimischen Strombedarfs werden heute in Österreich von der Kleinwasserkraft gedeckt. Laut dem Interessensverband Kleinwasserkraft Österreich speisen aktuell rund 4.000 Kleinwasserkraftwerke circa 6 TWh sauberen Strom ins österreichische Netz, genug, um damit die Hälfte aller rot-weiß-roten Haushalte zu versorgen. Kleinwasserkraft vereint viele Vorteile in sich. Es sind aber vor allem ihre gute Prognostizierbarkeit und ihre Effizienz, die sie zum wichtigsten erneuerbaren Energieträger der Alpen machen. Doch in den letzten Jahren ist die Kleinwasserkraft wirtschaftlich in Bedrängnis geraten. Strenge Vorgaben im Hinblick auf Restwasserdotierungen sowie geforderte Neubauten für die Fischdurchgängigkeit, vor allem aber der niedrige Preis am Strommarkt brachten zahlreiche Betreiber in eine echte Notsituation. Den absoluten Tiefpunkt erreichte das Problem vor einigen Jahren, als an der Leipziger Strombörse nicht einmal mehr 2 Ct für die Kilowattstunde gezahlt wurde. Ein schwieriges Marktumfeld, dessen Ursachen vor allem auch in der indirekten Förderung von atomarem und fossilem Strom zu finden waren und sind. Viele Kraftwerksbetreiber, die damals nicht das Privileg hatten, sich mit ihrer Anlage im Tariffördermodell der OEMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom) zu befinden, hielten nach Alternativen Ausschau. Und die gab es – und gibt es natürlich immer noch.

Spezielle Händler und Bitcoin-Mining
Eine Direktvermarktung des eigenen Stroms am Termin- oder Spotmarkt ist in Österreich nach wie vor äußerst schwierig und daher für private Betreiber kaum attraktiv. Eine Option besteht allerdings darin, den eigenen Strom an spezialisierte Händler zu liefern, die eine Vermarktung und/oder mit ihren Kapazitäten die Teilnahme am Regelenergiemarkt ermöglichen. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre zeigte sich, dass damit kein großer Bonus erzielbar ist, aber bei einer längerfristigen Bindung doch Mehrerträge zu erwirtschaften sind, die das Überleben in schwierigen Zeiten sichern.
Eine andere Option tauchte in den letzten Monaten in Form des sogenannten „Bitcoin-Mining“ auf. Nach Prinzipien der Kryptographie werden dabei neue digitale Zahlungsmittel geschaffen – Bitcoin, NEM oder Etherum sind nur drei von mittlerweile rund 1.500. Die Rechenleistung für die Transaktionsverarbeitung ist dabei durchaus erheblich. Das bedeutet, dass für das „Schürfen“ der digitalen Währung vor allem Regionen interessant werden, wo der Strompreis niedrig ist. Sollten Betreiber von dieser Option Gebrauch machen wollen, gilt es allerdings ein paar Dinge zu beachten. Wie Kleinwasserkraft Österreich erst im vergangenen Jahr berichtete, muss vor allen Dingen darauf geschaut werden, dass nur der selbst produzierte Strom weitergegeben wird und dass die Mining-Rigs sofort vom Netz zu trennen sind, wenn es zu Kraftwerksausfällen oder Minderleistungen kommt. Speziell zu achten gilt es auch bei Anlagen, die den Status des Volleinspeisers innehaben. Ein derartiges Kraftwerk verliert diesen Status, sobald aus dem öffentlichen Netz Strom bezogen wird, der nicht für den Kraftwerksbetrieb selbst notwendig ist. Das würde bedeuten, dass die Ökostrompauschale fällig wird: Auf Netzebene 5 wären dies immerhin rund 13.500 Euro im Jahr.

Probleme für Überschusseinspeiser
Eine Überlegung scheint auf den ersten Blick für viele Kleinwasserkraftbetreiber besonders attraktiv: Die eigene Anlage als Überschusseinspeiser zu konzipieren, um die Wirtschaftlichkeit zu steigern und den Förderbedarf zu reduzieren. Dass die Einrichtung einer Direktleitung durchführbar sein muss, ist seit längerem eine rechtliche Vorgabe der EU, die allerdings in der österreichischen Auslegung der bestehenden Gesetze immer wieder Fragen aufwirft. „Für leistungsmäßig kleine Anlagen ist dies im Wesentlichen unproblematisch, da deren Leistung oft niedriger oder gleich der maximalen Leistung der Bezugsanlage ist. Jedenfalls erfolgt durch die Einspeiseanlage kein Netzebenenwechsel“, schreibt Kleinwasserkraft Österreich. Das Problem trifft eher größere Erzeugungsanlagen, etwa wenn die Gesamtanlage auf den Netzebenen 5 oder 6 angeschlossen werden muss – und dabei die reine Bezugsanlage nur Netzebene 7 oder 6 erfordern würde. Gerade diese Voraussetzung hat zu einigen sehr unliebsamen Fällen in der Praxis geführt, bei denen Anlagenbetreiber, die aus dem Stromnetz nur wenige Hundert Kilowattstunden bezogen hatten, plötzlich von Netzebene 7 auf Netzebene 5 hochgestuft wurden. Finanziell ist die Differenz gewaltig: Während die Ökostrompauschale auf Netzebene 6 im Jahr 28 Euro beträgt, werden auf Netzebene 7 fast 13.500 Euro fällig. Auf Netzebene 6 sind es 825 Euro. Ein derartiger Sprung von Netzebene 5 auf Netzebene 7 hat somit häufig zur Folge, dass die Überschusseinspeisung völlig unrentabel wird. Speziell Betreiber, die per Ladestationen ihr E-Auto betanken wollten, mussten das Vorhaben aus diesem Grund begraben. In der Branche wird dies besonders kritisch gesehen, da ein sinnvoller Ausbau einer E-Lade­stationen-Infrastruktur auf diese Weise gehemmt und gebremst wird.

Reparatur des Gesetzes in Sicht
Wie Kleinwasserkraft Österreich in diesem Punkt weiter ausführt, entsteht dadurch ein Druck für Betreiber, von der Überschusseinspeiseanlage zur Volleinspeiseanlage überzugehen, da diese gänzlich von der Ökostrompauschale befreit ist. Zudem sieht man es kritisch, dass somit nun die gesamte Produktionsleistung ans Netz geliefert wird, da dies am Ende auch den Förderbedarf erhöht, was eigentlich nicht im Sinne des Gesetzgebers sein sollte. Die Forderung an die rot-weiß-rote Politik, die sich daraus ergibt, ist klar: Die zu zahlende Ökostrompauschale soll auf den maximalen Bezug und nicht auf die eingespeiste Leistung bezogen werden. Zuletzt zeigte sich für dieses Problem bereits ein zarter Silberstreif am Horizont: Es heißt, dass in der kommenden     Novelle des Ökostromgesetzes (bzw. Erneuerbaren Ausbau Gesetz) eine entsprechende Reparatur in Aussicht gestellt wurde. Der Haken dabei: Als Zeit- horizont wird derzeit immer noch von mindestens einem Jahr gesprochen.

Mehr unter: www.kleinwasserkraft.at

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